Fragen und Antworten zum bedingungslosen Grundeinkommen


JA

Wir stehen vor zahlreichen Problemen und Herausforderungen: Coronakrise, soziale Sicherheit, Arbeitsplatzverlust durch Automatisierung, Überalterung, Finanzierung der Altersvorsorge (AHV), Klimaerwärmung,

Das Initiativkomitee ist überzeugt, dass eine Grundeinkommen unverzichtbar ist, um die Lösung dieser Probleme massgebend zu unterstützen.


JA

Ein Grundeinkommen für alle in der Schweiz niedergelassenen Menschen, ist finanzierbar, wenn man es als eine Art Grundversicherung denkt, als Sockelbetrag, unter den kein Einkommen mehr fallen kann. Also nicht per se mehr Geld obendrauf für alle.

Der überwiegende Teil der Kosten des Grundeinkommens ist heute bereits über die bestehenden Steuereinnahmen und Sozialversicherungen abgedeckt. Um die restlichen Kosten zu decken (schätzungsweise CHF 25-40 Mrd. pro Jahr), werden neu jene Bereiche in die Verantwortung genommen, die bis anhin keine angemessenen Steuern bezahlen: der Finanzsektor und die Techunternehmen, deren Schattenwirtschaft das Steuersystem bisher nicht erfasst hat. Hier sind CHF 40-60 Mrd. zu erwarten.

Wie hoch das Grundeinkommen sein soll und wie es ausbezahlt wird, entscheidet das Parlament.

Mehr Details findest du unter „Wie kann ein Grundeinkommen ausbezahlt und finanziert werden?“.

Und mit dem bGE-Rechner kannst Du ermitteln, was das Grundeinkommen je nach Höhe des bGE etwa kostet.


NEIN

Unter Arbeit verstehen wir meistens nur Erwerbsarbeit – d.h. nur wer einer bezahlten Arbeit nachgeht und einen Arbeitsplatz hat, arbeitet. Das ist jedoch ein Trugschluss.

Über 50% der Arbeit in unserem Land wird unbezahlt z.B. in Form von Familienarbeit und Freiwilligenarbeit geleistet. Niemand hat je gefragt, warum diese Arbeit getan wird, obwohl sie nicht bezahlt ist. Die Arbeitsanreize werden offenbar aus der Tätigkeit selbst bezogen. Das Grundeinkommen deckt nur den Grundbedarf. Wer sich mehr leisten, mehr haben will, wird das entsprechende Geld verdienen wollen.

Mit dem Ruf der Arbeitswelt kann es nicht gut bestellt sein, wenn die Menschen reflexartig davon ausgehen, dass mit einem Grundeinkommen niemand mehr arbeiten will. Warum würden sie sonst glauben, dass Erwerbsarbeit sofort von allen gemieden werden würde, sobald sich die erste Gelegenheit dazu bietet? Im Übrigen behaupten diejenigen, die dies unterstellen, stets, dass sie selbst selbstverständlich weiterarbeiten würden.

Die grösste Schwierigkeit beim Verständnis für das Grundeinkommen ist der Umstand, dass Einkommen und Arbeit voneinander entkoppelt werden. Die Zwänge und Ängste, die mit der Erwerbsarbeit und sonstigen Abhängigkeiten verbunden sind, werden weitgehend entschärft.


WIE EINE VERSICHERUNG 

Das Grundeinkommen soll gegen Armut, Abhängigkeit und Angst versichern, und so den Teufelskreis von Beschleunigung, Respektlosigkeit, und (Existenz-)Angst durchbrechen.

Beispiel Corona-Krise: Was wäre gewesen, wenn es 2020 bereits ein Grundeinkommen gegeben hätte? Niemand hätte um seine Existenz fürchten müssen.

Neu versichert werden in erster Linie diejenigen, die heute keinerlei Einkommen haben (Hausfrauen, Hausmänner, Ausgesteuerte, Arbeitslose, Menschen am Rande der Gesellschaft, Kinder, Jugendliche, Lernende, Studierende und Kulturschaffende). Das macht insgesamt etwa 25% der Bevölkerung aus. Aber auch tiefe und mittlere Einkommen werden finanziell besser dastehen als heute (ungefähr 50% der Bevölkerung).

Weitere Infos siehe Frage „Wer hat Anspruch auf ein Grundeinkommen?“.


ALLE

Anspruch auf ein Grundeinkommen hat, wer in der Schweiz dauerhaft niedergelassen ist. An der Einwanderungspolitik ändert das Grundeinkommen nichts.

Grundsätzlich gilt:

  • Alle haben von der Wiege bis zur Bahre Anspruch auf ein Grundeinkommen.
  • Alle ab dem Stimmrechtsalter haben Anspruch auf das volle Grundeinkommen.
  • Kinder unter dem Stimmrechtsalter haben Anspruch auf ein reduziertes Grundeinkommen. Das Grundeinkommen kann die Kinderzulagen ersetzen, sofern es höher ist als diese.
  • Mehrpersonen-Haushalte haben Anspruch auf mehrere Grundeinkommen, eines pro Person.

Da es beim Grundeinkommen nicht per se um «mehr Geld auf dem Konto» geht, sondern um Existenzsicherung, soll es nur denen monatlich ausbezahlt werden, welche es zum Leben brauchen. Für mehr Informationen siehe “Wie kann ein Grundeinkommen ausbezahlt und finanziert werden?”


WIE HOCH DAS GRUNDEINKOMMEN SEIN SOLL UND WIE ES AUSBEZAHLT WIRD, LEGT DAS PARLAMENT IM GRUNDEINKOMMENSGESETZ FEST.

Das Initiativkomitee schlägt folgendes Modell vor: Wer zu wenig hat, bekommt es ausbezahlt. Wer es nicht nötig hat, rechnet es über die Steuern ab.

Das bedingungslose Grundeinkommen (bGE) ergänzt die bestehenden Sozialsysteme. Das Komitee schlägt für die Höhe des Grundeinkommens CHF 2500 pro Monat vor, Kinder anteilmässig [1]. Wer keine Einnahmen hat (Freiwilligenarbeit, Care-bzw. familiäre Sorgearbeit), kann es sich, falls nötig, ausbezahlen lassen. Wer zu wenig verdient, um durchschnittliche Lebenshaltungskosten decken zu können, ebenfalls. Dies betrifft schätzungsweise 25% der Bevölkerung. (Quelle: BfS – Armutsquoten [2])

Wer genug verdient und/oder nicht auf das Grundeinkommen angewiesen ist, kann es über die Steuererklärung abrechnen und bezahlt dadurch weniger Steuern [3]. Auf diese Art profitieren weitere 50-60% der Bevölkerung vom bGE. (Quelle: BfS – Einkommensgruppen [4])

Die restlichen etwa 25% der Wohlverdienenden und Super-Reichen profitieren nicht vom bGE. Es wird wohl bei der Steuerabrechnung berücksichtigt, führt jedoch durch die (anzupassende) Steuerprogression nicht zu einer Steuerreduktion. (Quelle: BA für St. – Einkommensgruppen [5])

Je nach Höhe des bGE bedeutet es Mehrkosten gegenüber dem heutigen System. Diese betragen je nach Berechnung bei 2’500/Mt. ca. 25-40 Mia. Franken. (Quelle: Initiativkomitee Mikrosteuer, Statistiken Nationalbank). Dieses Geld soll solidarisch aufgebracht werden. Im Speziellen von jenen, die vom heutigen Steuersystem profitieren. Die Initiative fordert daher explizit eine faire Besteuerung sämtlicher Bereiche der Volkswirtschaft, insbesonders des Finanzsektors, der heute wenig zum Steuersubstrat beiträgt und in dessen hochprofitablen Hochfrequenzhandel 40-60 Mia. Franken mögliche Steuereinnahmen schlummern (Quelle: Initiativkomitee Mikrosteuer, Statistiken Nationalbank). An der Finanzierung des bGE sollen sich auch jene beteiligen, die eine eigentliche Schattenwirtschaft im Finanzsystem betreiben wie multinationale Tech-Unternehmen und digitale Plattformen etc. [6] (geschätzte 10-20 Mia. Franken. Quelle Initiativkomitee Mikrosteuer). Durch zahlreiche Schlupflöcher im heutigen Steuersystem werden legal Steuern vermieden (geschätzte 20 Mia. Franken. Quelle: Tax Research UK [7]); nicht zu reden von den ‚regelrechten‘ Steuerhinterziehungen (geschätzte 2-4 Mia. Franken. Quelle: Statista).

Der Initiativtext sieht keine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.

Die Vorteile des bedingungslosen Grundeinkommens sind augenfällig. Es kommt jenen zugute, die heute kein Einkommen haben und/oder über eine Partnerschaft mitfinanziert werden wie z.B. Hausfrauen und Hausmänner ohne Erwerbseinkommen und Personen, die familiäre Sorgearbeit, d.h. Care- aber auch Freiwilligenarbeit leisten.

Das IK geht davon aus, dass das bGE zudem zu einem faireren Arbeitsmarkt führt. Es ist vorstellbar, dass mehr Arbeitnehmende Teilzeit arbeiten, und/oder sich weiterbilden können, womit sie ihre Arbeitsmarktfähigkeit stärken. Personen im Tieflohnsektor müssen nicht mehr um jeden Preis jede Arbeit annehmen. Gesundheitliche Schädigungen, die durch Druck, Stress und Angst entstehen, würden zurückgehen.

Die Einführung eines Grundeinkommens soll Wirtschaft, Menschen und Gesellschaft dazu bewegen, unter den gegebenen Möglichkeiten eigene berufliche Ziele und persönliches Engagement mit dem Einsatz für das Gemeinwohl und dem Erhalt unseres Planeten zu verbinden.

  1. Das Existenzminimum ist laut Schweizerischer Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bei rund 2500 Franken. Das Komitee schlägt deshalb CHF 2500 für das bGE vor.
  2. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/soziale-situation-wohlbefinden-und-armut/armut-und-materielle-entbehrungen/armut.html
  3. Die Abrechnung des bGE über die Steuererklärung funktioniert folgendermassen: die CHF 30 000 Grundeinkommen pro Jahr (CHF 2500 pr o Monat) können in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden (so wie andere Abzüge in der Steuererklärung, eg Krankenkassenkosten, Ausbildungskosten). Dadurch müssen weniger Steuern bezahlt werden.
  4. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/wohlbefinden-armut/ungleichheit-einkommensverteilung/einkommensverteilung.html
  5. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/wohlbefinden-armut/ungleichheit-einkommensverteilung/einkommensverteilung.html
  6. Mit Tech-Unternehmen sind hier Unternehmen wie Google, Microsoft, Yahoo, Apple etc. gemeint. Hinzu kommen Unternehmen, deren Geschäftsmodell der Betrieb von digitalen Plattformen ist und die als «Vermittler» auftreten wie Facebook, Uber, oder Amazon.
  7. https://www.alliancesud.ch/de/politik/steuer-und-finanzpolitik/staatliche-hilfe-fuer-steuervermeider

Mit dem bGE-Rechner kannst Du ermitteln, was das Grundeinkommen je nach Höhe des bGE etwa kostet.

Stellen wir uns nur vor, es hätte bei Ausbruch der Corona-Pandemie bereits ein bedingungsloses Grundeinkommen gegeben. Wieviel Druck, Angst, Stress (sowie deren Folgekosten) wäre den Menschen und der Gesellschaft erspart geblieben? Stellen Sie sich vor, es gäbe ein bedingungsloses Grundeinkommen, jetzt, wo uns ein Krieg in Europa, eine bevorstehende Energieknappheit und der Klimawandel grosse Sorgen machen. Unbehagen, Unsicherheit und Zukunftsängste greifen immer mehr um sich. Wir brauchen so schnell wie möglich – also JETZT – eine ernsthafte, ganzheitliche Debatte darüber:

  • wie wir in Zukunft leben wollen;
  • wie wir die anstehenden Probleme (Klimaschutz, Armut, Weiterentwicklung unserer Sozialwerke) lösen wollen;
  • wie wir unsere Zuversicht wiedergewinnen können.

Das bedingungslose Grundeinkommen lanciert diese wichtige Debatte.

Alle grossen Reformvorhaben in der Schweiz brauchten mehrere Anläufe. Man denke an die Einführung der AHV oder des Frauenstimmrechts. Wir müssen unsere politischen Prozesse dem Tempo anpassen, das den zu lösenden Problemen angemessen ist. 

  • 6 Jahre – seit der letzten Abstimmung – sind eine kleine Ewigkeit in einer Zeit rasanter Beschleunigung. 
  • Menschen, die das Gemeinwohl mehren wollen, müssen ungeduldig sein.
  • Wenn es zu einer Volksabstimmung über das Grundeinkommen kommt, dauert es noch mindestens 10 Jahre, bis es eingeführt werden würde.

Die zweite Grundeinkommensinitiative unterscheidet sich von der ersten dadurch, dass: 

  • ein Leben in Würde gewährleistet werden soll. (Titel der Initiative)
  • die soziale Sicherung erhalten bzw. weiterentwickelt wird.
  • ein konkreter Vorschlag zur Finanzierung im Initiativtext steht – ergänzt um einen umfangreichen Katalog von Übergangsbestimmungen.